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Technische und organisatorische Maßnahmen

nach Art. 32 DSGVO, Anlage 1 zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung

Stand: 16.08.2026

Dieses Dokument beschreibt, was tatsächlich eingerichtet ist. Wo eine Maßnahme noch aussteht, steht das dabei. Eine Liste, die Maßnahmen behauptet, die es nicht gibt, wäre im Ernstfall wertlos und nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO nicht nachweisbar.

1. Vertraulichkeit

Zutrittskontrolle

Die Server stehen in einem Rechenzentrum von Hostinger in Frankfurt am Main. Zutrittskontrolle, Videoüberwachung und Besucherprotokolle liegen in der Verantwortung des Rechenzentrumsbetreibers. Eigene Hardware setzen wir nicht ein.

Zugangskontrolle

Zugriffskontrolle

Trennungskontrolle

Pseudonymisierung und Verschlüsselung

2. Integrität

Eingabekontrolle

Weitergabekontrolle

Datenintegrität

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

5. Auftragskontrolle


Was noch aussteht

Diese Punkte sind oben einzeln vermerkt und hier zusammengefasst, damit sie nicht übersehen werden:

1. TLS-Zertifikat, sobald die Domain steht 2. Zweites Sicherungsziel außerhalb des Servers 3. Überwachung der Erreichbarkeit mit Alarmierung (CP-14)

Entwurf. Anwaltlich zu prüfen.