Vertrag zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 DSGVO
zwischen
dem Kunden, im Folgenden "Verantwortlicher" (die Angaben ergeben sich aus dem Kundenkonto)
und
OneLabel GmbH, Großbeerenstraße 2-10, 12107 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmed El-Moustapha, im Folgenden "Auftragsverarbeiter"
Dieser Vertrag wird mit der Registrierung geschlossen. Er ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Gegenstand
1.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software Flottel bereit und verarbeitet in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten in dessen Auftrag.
1.2 Die Verarbeitung findet ausschließlich in der Europäischen Union statt, mit Ausnahme der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter.
2. Dauer
Die Laufzeit entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
Zusammenführung, Auswertung und Aufbewahrung von Fahrt-, Schicht- und Fahrzeugdaten eines Mietwagenbetriebs zum Zweck der betrieblichen Verwaltung und der Erstellung von Nachweisen.
4. Art der Daten
- Stammdaten der Fahrerinnen und Fahrer: Name, Fahrernummer, Telefonnummer
- Qualifikationsdaten: Gültigkeit des Personenbeförderungsscheins, Datum der Führerscheinprüfung
- Arbeitszeitdaten: Schichtbeginn, Schichtende, Pausen
- Fahrtdaten: Zeitpunkt, Abhol- und Zielort, Entfernung, Umsatz, Trinkgeld, Zahlart
- Belegdaten: Tankbelege einschließlich Fotos
- Zugangsdaten der Fahrerinnen und Fahrer zur Handy-Ansicht
5. Kreis der Betroffenen
Fahrerinnen und Fahrer des Verantwortlichen sowie dessen weitere Beschäftigte, soweit sie Zugänge erhalten.
6. Pflichten des Auftragsverarbeiters
6.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen. Als Weisung gilt auch die Nutzung der Software im vorgesehenen Umfang.
6.2 Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzrecht verstößt, teilt er dies mit und kann die Ausführung aussetzen.
6.3 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit.
6.4 Der Auftragsverarbeiter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Sie sind in Anlage 1 beschrieben.
6.5 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei Anfragen betroffener Personen, bei Meldungen von Datenschutzverletzungen und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit dies erforderlich und ihm möglich ist.
6.6 Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art und Umfang, betroffene Datenkategorien, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen.
6.7 Der Auftragsverarbeiter führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.
7. Pflichten des Verantwortlichen
7.1 Der Verantwortliche ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich.
7.2 Der Verantwortliche unterrichtet die betroffenen Personen, insbesondere seine Fahrerinnen und Fahrer, über die Verarbeitung. Ein Textbaustein wird bereitgestellt.
7.3 Hinweis zur Mitbestimmung: Die Erfassung von Arbeitszeiten und Umsätzen einzelner Beschäftigter kann der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegen. Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist dies vor der Nutzung zu klären. Diese Prüfung obliegt dem Verantwortlichen.
7.4 Der Verantwortliche erteilt Weisungen grundsätzlich in Textform.
8. Unterauftragsverarbeiter
8.1 Der Verantwortliche stimmt der Beauftragung der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter zu.
8.2 Der Auftragsverarbeiter informiert über beabsichtigte Änderungen mindestens 30 Tage vorher in Textform. Der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen widersprechen. Widerspricht er aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund und lässt sich keine Lösung finden, kann jede Seite den Vertrag ausserordentlich kündigen.
8.3 Der Auftragsverarbeiter schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag, der den Anforderungen dieses Vertrags entspricht.
9. Kontrollrechte
9.1 Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags zu überprüfen.
9.2 Die Prüfung erfolgt in der Regel durch Vorlage geeigneter Nachweise, etwa dieser Anlage 1 oder vorhandener Zertifikate.
9.3 Eine Prüfung vor Ort ist nach Ankündigung mit angemessener Frist und während der üblichen Geschäftszeiten möglich. Sie darf den Betrieb nicht unangemessen stören. Aufwand über eine Prüfung im Jahr hinaus kann in Rechnung gestellt werden.
10. Löschung und Rückgabe
10.1 Nach Vertragsende löscht der Auftragsverarbeiter die Daten oder gibt sie zurück, nach Wahl des Verantwortlichen.
10.2 Der Verantwortliche kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit selbst exportieren. Nach Vertragsende stehen sie noch 30 Tage zum Abruf bereit.
10.3 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Daten, die davon erfasst sind, werden gesperrt statt gelöscht.
11. Haftung
Es gilt Art. 82 DSGVO. Die Haftungsregelung des Hauptvertrags bleibt im Verhältnis der Parteien untereinander unberührt.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
siehe das eigene Dokument "Technische und organisatorische Maßnahmen"
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen | Leistung | Ort | Grundlage bei Drittlandbezug |
|---|---|---|---|
| Hostinger International Ltd. | Server, Datenbank, Sicherungen | Frankfurt am Main, Deutschland | entfällt |
| Sendinblue GmbH (Brevo) | Versand von E-Mails | Europäische Union | entfällt |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Zahlungsabwicklung, Rechnungen | Irland, Verarbeitung in den USA möglich | Standardvertragsklauseln, EU-US Data Privacy Framework |
| Functional Software Inc. (Sentry) | Fehlerprotokolle | [zu klären] | [zu klären] |
Offen: Bei Sentry hängt der Verarbeitungsort davon ab, welche Region beim Anlegen des Projekts gewählt wird. Wird die EU-Region gewählt, entfällt der Drittlandbezug. Das ist beim Anlegen zu beachten und danach hier einzutragen.
Weisungen des Verantwortlichen und Meldungen nach Ziffer 6.6 laufen über support@flottel.de.
Stand: 17.08.2026
Entwurf. Anwaltlich zu prüfen.